Kostenübersicht

Kosten und Finanzierung

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Behandlungskosten werden Ihnen als Privatversicherte oder Beihilfeberechtigte direkt in Rechnung gestellt. Sie können die Rechnung anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle zur Erstattung einreichen. Grundlage der Abrechnung sind die Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) sowie die seit dem 01.07.2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen.

Bitte informieren Sie sich bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger oder Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen in Ihrem individuellen Tarif übernommen werden. Der Leistungsumfang kann je nach Versicherung und Vertrag stark variieren. Nicht alle privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Psychotherapie.

Kostenerstattungsverfahren bei gesetzlicher Versicherung

Wenn Sie als gesetzlich versicherte Person bei einer psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung nicht zeitnah einen Therapieplatz finden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung in meiner Privatpraxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich sein. Hierfür muss vor Beginn der Behandlung ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden.

Für die Antragstellung sind verschiedene Nachweise erforderlich, unter anderem die dokumentierte Suche nach einem Therapieplatz bei Praxen mit Kassenzulassung, der Nachweis einer psychotherapeutischen Sprechstunde über die Terminservicestelle (116117) sowie gegebenenfalls eine Dringlichkeitsbescheinigung und ein Konsiliarbericht.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Vorbereitung des Antrags und sende Ihnen die notwendigen Unterlagen und Vorlagen zu. Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht jede gesetzliche Krankenkasse eine Psychotherapie in einer Privatpraxis über Kostenerstattung bewilligt.

Voraussetzung für einen gemeinsamen Antrag ist ein Erstgespräch. Dieses wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und muss von Ihnen selbst getragen werden. Die Kosten betragen 134,06 € für 50 Minuten.

 

Selbstzahlende

Sie können die Kosten für ein Erstgespräch oder die gesamte Psychotherapie selbst übernehmen. In diesem Fall entfällt ein Antragsverfahren und die Behandlung kann zeitnah beginnen.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP, Stand Juli 2024). Das Honorar beträgt derzeit 134,07 € pro Sitzung (50 Minuten; GOP Ziffer 870, Faktor 2,3 sowie Ziffer 801a). Bei besonderem Behandlungsaufwand können höhere Kosten bis maximal 153,00 € pro Sitzung entstehen. Zusätzlich können Kosten für Befunderhebung und Diagnostik anfallen.

Bei finanziell belastenden Situationen kann nach Absprache ein reduzierter Satz vereinbart werden. 

Als Selbstzahler*in profitieren Sie von einem unkomplizierten Zugang ohne Antragsverfahren sowie von der Vertraulichkeit Ihrer Daten, da keine Informationen an Krankenkassen weitergegeben werden. 

Die Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.

Gerne unterstütze ich Sie bei Ihren Anliegen und begleite Sie ein Stück auf Ihrem Weg. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.

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Kontakt

Telefon: +49 (0)1525 9840650

E-Mail: psychotherapie.domke@posteo.de

Anschrift: Innsbrucker Str. 3, c/o Praxis Sondergeld, 10825 Berlin - Schöneberg

©2026. Dr. M.Sc.Psych. Ann-Kathrin Domke

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